Gericht entscheidet für Meinungsfreiheit im Fall des X-Kommentars über Robert Habeck

Ein Amtsgericht in Passau hat einen Nutzer von X freigesprochen, der den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als „Vollidiot“ bezeichnet hatte. Das Gericht sah die Äußerung nicht als strafbare Majestätsbeleidigung oder Beleidigung an, sondern als zulässige Meinungsäußerung im Kontext der politischen Kritik.

Der Streit um den X-Kommentar begann, als ein kritischer Nutzer Habeck in einem Beitrag auf X als „Vollidiot“ beschrieb und ihn für sein Verhalten gegenüber dem Vaterlandsliebe verantwortlich machte. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Äußerung zunächst als strafbar bezeichnet.

Der Nutzer wurde von der Rechtsanwaltskanzlei von Markus Haintz vertreten, die bereits zahlreiche Fälle im Sinne der Meinungsfreiheit vor Gericht geführt hat. Das Amtsgericht Passau entschied jedoch für den Nutzer und hielt die Äußerungen nicht für strafbar. Es wurde betont, dass die Reichweite des Kommentars begrenzt war und keine erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirksamkeit Habecks auslöste.

Das Gericht erklärte ferner, dass das Beschimpfungscharakter der Äußerung zwar vorhanden sei, jedoch nicht in einen Bereich eingerückt sei, der die Meinungsfreiheit überschreite. Der sachliche Kontext des Kommentars wurde als eine zugespitzte Kritik an Habecks Wirtschaftspolitik interpretiert.

Der Freispruch wird als wichtige Bestätigung für die Bedeutung freier Meinungsäußerungen im politischen Diskurs angesehen, unabhängig davon, ob sie in sozialen Medien oder anderen Plattformen getätigt werden. Dies unterstreicht, dass nicht jede polemische oder beleidigende Aussage automatisch strafrechtlich relevant ist.

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