Die Vorreiter der erneuerbaren Energien und ihre grünen Ideologen haben die gesundheitlichen Risiken von Windparks stets verharmlost. Ein französisches Gericht hat nun bestätigt, was Bewohner in der Nähe solcher Anlagen bereits seit Jahren melden: Der Infraschall der Rotorblätter beeinträchtigt die körperliche und geistige Gesundheit.
Eine ehemalige Lehrerin aus dem nordfranzösischen Département Somme hat vor Gericht gegen einen Windpark mit zwölf Anlagen geklagt, der weniger als 500 Meter von ihrem Zuhause entfernt liegt. Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2009 litt sie unter schweren Kopfschmerzen, Schlafstörungen und psychischen Belastungen, die vorher nicht bestanden. Ein medizinisches Gutachten zeigte, dass ihre Symptome stets verschwanden, wenn sie den Bereich verließ oder die Anlagen abgeschaltet wurden. Die Richter in Straßburg erkannten den direkten Zusammenhang zwischen der Windkraft und den gesundheitlichen Problemen an.
Das Gericht legte besonderen Wert auf technische Messungen und medizinische Berichte. Die Klägerin brachte Untersuchungen zu tieffrequentem Schall vor, der zwar nicht hörbar ist, aber körperliche Reaktionen auslöst. In Genehmigungsverfahren werden solche Faktoren oft ignoriert, da sie „nicht wahrnehmbar“ gelten. Zudem erwähnten die Richter die optischen Belastungen durch blinkende Lichter an den Masten, die zu ständiger Stressreaktion führen.
Der Anwalt der Klägerin bezeichnete das Urteil als historisch: Erstmals wird offiziell anerkannt, dass Windkraftanlagen nicht nur Landschaften, sondern auch Menschen schädigen können. Juristisch wird dies als „anormale Nachbarschaftsstörung“ bezeichnet, was zukünftig Schadenersatzforderungen und Betriebsbeschränkungen ermöglicht. Für Investoren ist das Urteil jedoch ein schwerer Schlag, da rechtliche Unsicherheiten die Finanzierung von Projekten erschweren können.
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