Landgericht Wuppertal verurteilt E-Auto-Reichweitenangaben als unrealistisch – Käufer erhält bis zu 34.000 Euro Rückzahlung

Ein Landgericht in Wuppertal hat einem Käufer eines Peugeot E-2008 GT ermöglicht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Die Gerichte stellten fest, dass die von Herstellern angegebenen WLTP-Reichweiten von bis zu 332 Kilometern erheblich überschätzt waren.

Im März 2022 kaufte der Käufer das Fahrzeug mit einer maximalen Reichweite von 332 km. Tatsächlich schaffte es jedoch nur 160 Kilometer – eine Abweichung, die auf eine rapide Alterung der Traktionsbatterie zurückgeht. Ein unabhängiger Sachverständiger bestätigte unter Laborbedingungen eine Reichweite von lediglich 282 Kilometern. Dies entspricht einer Abweichung von rund 18 Prozent, was das Landgericht als erheblichen Mangel für den Rücktritt auslegte.

Mit der Entscheidung wurde klar: Abweichungen von mehr als zehn Prozent bei E-Auto-Reichweiten können rechtlich den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Der Händler muss dem Käufer nun etwa 33.750 Euro zurückzahlen, was fast die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises von 39.000 Euro ausmacht.

Der Fall unterstreicht auch, dass kältere Temperaturen die Reichweite um bis zu 40 Prozent reduzieren können – eine Tatsache, die oft bei Herstellerangaben ignoriert wird.

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