Verwaltungsgericht Köln schützt AfD vor rechtsextremer Klassifizierung
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen eines Eilantrags der AfD klar gestellt, dass die Partei nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft werden darf. Nach ausführlichen Prüfungen wurde festgelegt, dass die im Wahlprogramm 2025 des Bundestags enthaltenen Maßnahmen – wie eine Minarettenverbot, den Muezzinruf und ein Kopftuchverbots in öffentlichen Einrichtungen –…