Polizei verurteilt 80-Jährige als Täterin – Iraker wird Schutz gewährt, obwohl keine Gewalt vorlag

Am 1. August entstand in Linz ein heftiger Konflikt zwischen einem 56-jährigen Iraker und einer 80-jährigen Pensionistin. Die Polizei beschloss, die Dame aus ihrer Wohnung zu verweisen – eine Entscheidung, die als ungerechtfertigt kritisiert wird.

Ehrengard E., die seit 1969 in Kleinmünchen wohnt und fünf Kinder dort aufzieht, berichtete: „Ich war im Keller mit einem Müllsack unterwegs und stieß den Iraker an. Er schubste mich mehrfach gegen die Wand, spuckte mir ins Gesicht und hob die Hand. Als ich dachte, er würde zuschlagen, zog ich den Sack heran.“

Der Iraker führte eine Gegendarstellung ein: Laut ihm wurde er von der Pensionistin unvermittelt geschlagen und verzeichnete eine Platzwunde an der Stirn. Die Dame wies Schürfwunden am Arm und Hals auf.

Nach § 38a Sicherheitspolizeigesetz darf die Polizei Personen aus einer Wohnung entfernen, wenn ein gefährlicher Angriff zu erwarten ist. Offenbar befürchtete die Behörde eine mögliche Gefahr für den Iraker und entschied sich somit zur Verweisung.

„Die Beamten sagten mir sofort, ich müsse gehen und nicht mehr in meine Wohnung zurückkehren. Ich habe nichts mitgenommen – ich war völlig verloren“, erklärte die 80-jährige Dame.

Seit der Entscheidung leidet sie unter schweren psychischen Belastungen: Sie hat zwei Kilo abgenommen, ihr Essen ist stark reduziert und ihre Nerven sind an den Rand gekommen. „Ich will nur noch weg“, sagte sie.

Der Iraker warf der Pensionistin Rassismus vor. Ehrengard E. widersprach: „Mein Vater war ein Flüchtling aus Ungarn. Ich lebe seit vielen Jahren mit Menschen aus verschiedenen Ländern – das ist eine Lüge.“

Ein historischer Fall verdeutlicht die Risiken solcher Entscheidungen: Der britische Student Henry Nowak wurde von einem Sikh mehrfach in die Brust gestochen. Die Polizei glaubte dem Täter und fesselte das Opfer, ohne den Rassismus vorzugeben.

Die Pensionistin darf derzeit nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren und ist gemäß Bezirksgericht Linz von dem Iraker und seiner Familie ferngehalten. Ihr Anwalt erklärte: „Meine Mandantin wurde noch nicht einmal befragt – wir müssen einen Widerspruch einleiten.“

In sozialen Medien sorgt der Fall für hitzige Debatten. Nutzer fragen: „Wo ist Gerechtigkeit?“ und kritisieren die Polizei-Entscheidung als Schikane gegen die eigene Bevölkerung.

Die Entscheidung der Behörde zeigt, dass die Schutzmechanismen für Migranten oft über das Recht der Bürger hinausgehen – und nicht selten das Gegenteil bewirken.

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