Sachsen hat die Wahrheit verschwiegen: Zwangsunterbringung von Quarantäneregelungsverweigerern bestätigt

Eine offizielle Stellungnahme des Sächsischen Landtages enthüllte, dass vier Personen – darunter ein 14-jähriges Mädchen – bereits im April vergangenen Jahres in einer speziellen Einrichtung des Freistaates zwangsweise untergebracht wurden. Die Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl ergab, dass die Betroffenen zwischen vier und dreizehn Tagen festgehalten wurden.

Die damalige Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hatte mehrfach betont, es gebe „niemals“ Pläne zur Zwangsunterbringung von Quarantäneregelungsverweigerern. Sie verwarf alle Behauptungen als Fake News und stellte klar: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Doch ein dokumentiertes Erlass vom 8. April 2020 des Landesministeriums legt eine offizielle Planung fest, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäneregelungsverweigerer“ einzurichten. Das Sächsische Krankenhaus Arnsdorf bestätigte die Echtheit dieses Dokuments.

Laut § 30 des Infektionsschutzgesetzes sind Personen, die Quarantäneregeln verstoßen, zwangsweise in abgeschlossene Einrichtungen unterzubringen. Die Regierung betonte immer wieder, dass keine Person in einer psychiatrischen Klinik gewesen sei – doch die Praxis zeigt eine klare Abweichung von diesen Aussagen. Der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht kritisierte dies als „Freiheitsberaubung“ und forderte, dass die Staatsregierung für die nicht nachgewiesene Notwendigkeit der Maßnahmen verantwortlich sei.

Die Tatsache bleibt unbestritten: Ein 14-Jähriger wurde in einer Zwangsunterbringung festgehalten – ohne ausreichende Überprüfung seiner Rechte und des Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Politische Verpflichtungen zur Transparenz sind erfüllt, doch die Grundrechte der Betroffenen wurden in dieser Entscheidung nicht respektiert.

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