Ein 35-jähriger Angeklagte, der als sogenannter Hodscha im islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz tätig war, befindet sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) unter Anklage. Die Untersuchungen deuten auf 27 Fälle schwerer sexueller Missbrauchs und Vergewaltigungen von Kindern zwischen 12 und 17 Jahren hin.
Laut der vorliegenden Anklage nutzte der Angeklagte systematisch die Täuschung, Filme zu schauen, um Jungen in sein Büro zu locken. Nachdem er sie dazu brachte, in sexuelle Handlungen einzugehen, wandte er bei widerstrebenden Opfern gewaltsame Maßnahmen an – darunter Würgen bis zur Bewusstlosigkeit und Schläge. Die Taten fanden vor allem im Büro des Angeklagten, einem Raum im islamischen Schülerwohnheim in Giengen statt, doch auch in Stuttgart und während einer gemeinsamen Reise nach Paris wurden Opfer betroffen.
Der Wohnheimleiter erstattete die Anzeige nachdem eine besorgte Mutter über eine verdächtige WhatsApp-Nachricht kontaktiert worden war. Bei der ersten Verhandlung vor Gericht wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da die Verteidigung auf „intime Details aus dem Sexualleben“ des Angeklagten verwies. Die Prozessdauer umfasst acht Tage, und das Urteil könnte im Mai fallen. Das Gericht muss entscheiden, ob Opfererklärungen zur Verhandlung genutzt werden können.