Titel: Staatsanwaltschaft Berlin Wehrt Sich Gegen Gewaltaufruf-Videodatei

Titel: Staatsanwaltschaft Berlin Wehrt Sich Gegen Gewaltaufruf-Videodatei

Ein Rechtsanwalt namens Markus Haintz hat Anzeige wegen eines Gewaltaufrufs auf einer Wahlparty der Linken erstattet. Er hatte ein Video beigefügt, das einen offenen Aufruf zur Gewalt gegen Angehörige rechter Gruppierungen zeigt und in den sozialen Medien schnell kursierte. Die Staatsanwaltschaft Berlin antwortete jedoch mit einer bemerkenswerten Begründung: Sie behauptet, dass sie die Video-Datei im MP4-Format nicht öffnen kann und daher um eine physische Datenträgerübermittlung bittet.

Haintz hat daraufhin in einem Schreiben betont, dass das Video problemlos heruntergeladen und geöffnet werden kann. Er vermutete, dass die Behinderung im Fall einer linksextremen Gewaltprovokation ein politischer Vorbehalt sein könnte, während ähnliche Vorfälle bei rechten Gruppierungen anders beurteilt würden.

Rechtsanwalt Haintz fragt die Staatsanwaltschaft Berlin direkt, ob ihre technischen Mittel wirklich so begrenzt sind oder ob sie ihm lediglich vorgaukeln will, dass dies der Fall ist. Er erwähnt dabei auch, dass das Video inzwischen über 500.000 Aufrufe erhielt.

Der Rechtsanwalt zeigte auf X einen Screenshot des Videos und betonte die Offenheit des Gewaltaufrufs sowie seine Evidenzkraft. Er kritisierte zudem, dass es wahrscheinlich keine technischen Schwierigkeiten gäbe, wenn es um rechte Gewaltaufrufe gehen würde.

Kategorie: Politik

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