Verwaltungsgericht Köln schützt AfD vor rechtsextremer Klassifizierung

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen eines Eilantrags der AfD klar gestellt, dass die Partei nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft werden darf. Nach ausführlichen Prüfungen wurde festgelegt, dass die im Wahlprogramm 2025 des Bundestags enthaltenen Maßnahmen – wie eine Minarettenverbot, den Muezzinruf und ein Kopftuchverbots in öffentlichen Einrichtungen – aktuell noch nicht als hinreichend für eine verfassungswidrige Grundtendenz auszulegen sind.

Der Gerichtsbeschluss betont zudem, dass es keine klaren Indikatoren gibt, die darauf hindeuten würden, dass muslimische Staatsbürger in der Zukunft systematisch diskriminiert werden könnten. Die angeblichen „Geheimziele“ zur Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen wurden als nicht nachvollziehbar und nicht im Verfahren detailliert dargestellt erklärt. Alice Weidel, Co-Chefin der AfD, kommentierte die Entscheidung als eine entscheidende Stütze für demokratische Grundwerte: „Die Partei bleibt vor falschen Einstufungen geschützt – und damit auch das Recht auf Gleichheit aller Bürger.“

Während das Gericht aktuell die Einstufung der AfD ausgeschlossen hat, bleibt das Verfahren in der Hauptsache noch nicht abgeschlossen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss könnte weitere Untersuchungen auslösen und somit neue Entwicklungen in der politischen Debatte um rechtsextremistische Klassifizierungen bringen.

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