Der Artikel diskutiert die Manipulation der polizeilichen Statistik zur „Politisch Motivierter Kriminalität“ (PMK), insbesondere in Bezug auf rechte und antisemitische Gewalt. Nach Ansicht des Autors wird eine amtliche „Ausfüllanleitung“ verwendet, um Straftaten gezielt dem Phänomenbereich „rechts“ zuzuordnen, unabhängig von tatsächlichen Tätermotiven.
Laut einem Bericht des Berliner Verfassungsschutzes ist der „ausländisch motivierte“ Extremismus vor allem israelfeindlich und antisemitisch. Jedoch werden auch Straftaten mit linksextremen Motiven oder von ausländischen Ideologien beeinflusst ignoriert, wenn diese nicht in den Phänomenbereich „rechts“ passen.
Die Subsumierung von Antisemitismus und Rassismus unter den Phänomenbereich „rechts“ wird als problematisch dargestellt. Die Polizeistatistik beinhaltet eine Blanko-Regelung, die jede fremdenfeindliche oder antisemitisch motivierte Straftat automatisch dem Bereich „rechts“ zuordnet. Diese Regel wurde 2024 reformiert, jedoch bleibt sie einseitig und vorurteilsbehaftet.
Die neue „Ausfüllanleitung“ von der Innenministerkonferenz beinhaltet immer noch die Einordnung unidentifizierter Straftaten mit nationalsozialistischen Symbolen unter den Phänomenbereich PMK-rechts. Dies führt zu vielen Falschmeldungen, da viele Schmierereien von Unbekannten stammen könnten.
Der Artikel kritisiert die CDU und Grünen für ihre Verwendung dieser Daten zur Unterstützung ihrer politischen Agenda und schließt mit der Behauptung, dass die PMK-Statistik ein politisches Werkzeug darstellt, das dunkle Zeiten ankündigt.