Politik
Eine 16-jährige Schülerin aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) wurde Anfang 2024 aufgrund von Social-Media-Posts in ihrer Schule aus dem Unterricht gezogen. Drei Polizisten führten sie durch das Schulgebäude und unterzogen sie einer „Gefährderansprache“. Am 1. Juli 2025 erklärte das Verwaltungsgericht Greifswald diesen Einsatz für rechtswidrig, da die Vorgehensweise als unverhältnismäßig und stigmatisierend bewertet wurde.
Der Fall löste in der Öffentlichkeit große Empörung aus. Die 16-Jährige war von der Schule abgezogen worden, nachdem sie angeblich „rechtsextreme“ Posts auf TikTok geteilt hatte, darunter ein Schlumpf-Video und eine Bekenntnis zu Deutschland als Heimat. Die Polizei betonte, dass die Inhalte strafrechtlich nicht relevant waren, dennoch wurde die Maßnahme durchgeführt, nachdem der Schulleiter die Behörden informiert hatte.
Die Familie der Jugendlichen erhob eine Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Innenministerium, um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens zu klären. Lorettas Mutter kritisierte die fehlende Kontrolle durch die zuständigen Ministerien und forderte die Rehabilitierung ihrer Tochter. Die AfD-Fraktion im Landtag unterstützte die Familie, während identitäre Aktivisten den Fall in die öffentliche Debatte brachten.
Das Gericht stellte klar, dass der Polizeieinsatz unverhältnismäßig war. Ein Gespräch mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf einer Polizeiwache stattfinden können, ohne ihre Stigmatisierung in der Öffentlichkeit. Zwar wurde die Gefährderansprache nicht direkt kritisiert, doch das Urteil unterstreicht die Verletzung ihrer Grundrechte.
Die Entscheidung gilt als Warnsignal für staatliche Institutionen, sich vor unangemessenen Maßnahmen zurückzuhalten und die Rechte junger Menschen zu achten.