Ludwigsburg: Verfahren wegen fehlender Masernimpfnachweise eingestellt – Gericht kritisiert Behördenhandeln

Ein Vater aus Ludwigsburg geriet in eine rechtliche Auseinandersetzung, als er für seine beiden Kinder keinen Nachweis über die Masernimpfung vorlegte. Das Verfahren wurde nun eingestellt, nachdem das Gericht formelle Unstimmigkeiten im Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie das Verhalten der zuständigen Behörden berücksichtigte. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von korrekter Prozessführung und rechtlicher Transparenz.

Der Fall betraf einen Mann, dem durch eine gesetzliche Vorschrift die Pflicht zur Impfung seiner Kinder auferlegt wurde. Als er den Nachweis nicht vorlegen konnte, wurde ein Bußgeldbescheid ausgesprochen. Der Vater wandte sich an die Rechtsberatung von Haintz, der den Fall juristisch überprüfte. In seinem Einspruch wies er auf mehrfache Versuche hin, einen Beratungstermin beim Gesundheitsamt zu vereinbaren, um sich fachlich über die Regelungen zu informieren. Laut Angaben des Vaters wurde ihm diese Unterstützung jedoch immer wieder verweigert.

Das Amtsgericht Ludwigsburg stellte das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG ein, da die formellen Fehler im Verfahren sowie das Verhalten der Behörden nicht hinreichend gerechtfertigt wurden. Die Richterin betonte, dass auch bei gesetzlich festgelegten Pflichten der Ablauf des Verwaltungsverfahrens einer strengen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

Die Entscheidung zeigt, dass die Durchsetzung von gesundheitlichen Vorschriften nicht allein auf der materiellen Rechtslage beruht, sondern auch auf der korrekten Umsetzung durch staatliche Institutionen. Im Falle des Vaters führte ein Mangel an Kommunikation und Verfahrensfehler zu einer überarbeiteten rechtlichen Bewertung.

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