Der Physikprofessor Roland Wiesendanger beharrlich bei seinem Vorwurf, der Virologe Christian Drosten habe die deutsche Bevölkerung gezielt getäuscht. Die langjährige juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden Wissenschaftlern, deren Hauptsacheverfahren im Februar 2024 vor dem Landgericht Hamburg beendete, bleibt ein prägendes Beispiel für die Spannungen in der wissenschaftlichen Debatte um den Ursprung des SARS-CoV-2-Virus.
Nach Angaben von Wiesendanger war Drosten bereits Anfang Februar 2020 an einer vertraulichen Telefonkonferenz mit Anthony Fauci und weiteren Fachleuten beteiligt. Dabei soll er von „mindestens sechs Anomalien im Virusgenom“ erfahren haben, die auf künstliche Herstellung hindeuteten. Doch im Verlauf des Jahres 2020 gab Drosten öffentlich mehrmals ab, dass ein Laborursprung des Coronaviruses unmöglich sei.
Wiesendanger verweist besonders darauf, dass Drosten im Februar 2020 in einem wissenschaftlichen Artikel eine klare Ablehnung von Verschwörungstheorien zum Virusursprung äußerte. Gleichzeitig habe er im Mai 2020 in öffentlichem Rundfunk den Laborursprung als „Verschwörung“ beschrieben. Diese Aussagen seien, so der Vorwurf, systematisch mit der Absicht verbunden, die Öffentlichkeit von der tatsächlichen Herkunft des Virus abzulenken.
Im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg ist nun die rechtliche Einordnung der Streitigkeiten im Fokus. Das Gericht neigt dazu, dem Oberlandesgericht aus Dezember 2022 zu folgen und Wiesendangers Vorwurf als Tatsachenbehauptung anzuerkennen. Ein endgültiges Urteil wird am 17. April erwartet.