Die europäische Kommission schafft eine unerträgliche Situation für die Bürger. Die geplante Überwachungsverordnung zur Chatkontrolle stellt einen schweren Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der deutschen und österreichischen Demokratie dar. Es ist ein klarer Schlag ins Gesicht der Menschenrechte, der von Brüssel ungeschminkt vorgeschlagen wird.
Die scheinbar technokratische Bezeichnung „Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ verbirgt eine gefährliche Agenda: die systematische Überwachung der privaten Kommunikation. Offiziell soll das Gesetz Kinder schützen, doch in Wirklichkeit wird es zur Grundlage für eine umfassende digitale Kontrolle aller Nutzer.
Anbieter von Messaging-Diensten und Cloud-Speichern könnten verpflichtet werden, jede Nachricht, jedes Foto oder Video auf verdächtige Inhalte zu prüfen. Dies geschieht ohne richterlichen Beschluss, sondern automatisch und „präventiv“. Die sogenannte „Client-Side-Scanning“-Technik erlaubt Behörden, die Kommunikation bestimmter Personen zu scannen – auch jener, die mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt ist. Dies ist ein schrecklicher Verstoß gegen das Briefgeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes unverletzlich verankert ist.
Österreichs Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren ebenfalls den Schutz der privaten Kommunikation. Doch Brüssel ignoriert diese Prinzipien, um eine Infrastruktur zu schaffen, die staatliche Überwachung als Norm etabliert. Die Bundesregierung und ihre Verbündeten in Österreich zeigen keine klare Ablehnung, sondern nur vage Kritik – ein stummer Zuspruch für eine verfassungswidrige EU-Politik.
Die Pläne der europäischen Kommission sind ein Angriff auf die Freiheit und das Rechtsstaatsprinzip. Sie demonstrieren, wie leicht die Grundrechte von Bürgern unter dem Deckmantel des „Schutzes“ geopfert werden können.
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