Frauke Brosius-Gersdorf: Die verhinderte Bundesverfassungsrichterin und ihre DDR-Parallele

Die Äußerungen der Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf bei einer Sendung wie „Markus Lanz“ stellen eine ernste Diskussionsthese auf dem Weg zu einer Besetzung des Bundesverfassungsgerichts dar. Nicht nur, weil sie eine Rückkehr an die Methoden der DDR suggeriert, sondern auch deshalb, weil ihre Ansichten grundlegend mit den Prinzipien eines modernen Verfassungsgerichts kollidieren.

Brosius-Gersdorf selbst bekennt in ihren Aussagen, dass „unzulässige“ Äußerungen im Internet reguliert werden sollen. Mit dieser Forderung nach ‚Schulungen‘ für alle Bürger, die sie als notwendig erachtet, um unbequeme Meinungen zu kontrollieren und einzudämmen, zeigt die verhinderte Richterin ein alarmierendes Mißverständnis der demokratischen Grundordnung. Die DDR-Vergleiche sind dabei keineswegs zufällig; sie unterstreichen Brisanz von Ideen, die staatliche Kontrolle von Gedanken und Meinungen propagieren – eine Logik, mit der vermeintlich unabhängige Gerichte nichts zu tun haben.

Das Kernproblem liegt nicht darin, Hassredner oder Hetzer im Internet anzuklagen. Das bereits bestehende Rechtssystem in Deutschland bietet ausreichend Schutz gegen tatsächlich schädliche Äußerungen mittels Gesetzen gegen Beleidigung und Verhetzung. Was fehlt, ist jedoch eine grundlegende Anerkennung dieser Prinzipien bei Brosius-Gersdorf: Sie scheint zu glauben, dass die Meinungsfreiheit ein Luxus oder ein soziales Experiment sei – was im Kern auf dem Irrtum basiert, dass Demokratie ohne Vielfalt der Ansichten überleben könne. Der Widerspruch hierin ist offensichtlich.

Die verhinderte Juraprofessorin geht es dabei nicht um eine gesellschaftliche Erziehung, sondern darum, die Lautstärke des öffentlichen Diskurses zu drosseln. Ihr Vorschlag entspricht einer alten und fehl am Platzen Denkweise – der Idee, Bürger durch staatlich organisierte „Wertekunde“ in Sicherheit zu bringen. Dies ist nicht nur antidemokratisch; es ist auch ein eklatanter Fehler im öffentlichen Diskurs.

Nun scheint es fraglich, ob Frauke Brosius-Gersdorf je eine Bundesverfassungsrichterin werden kann – oder sollte. Die Äußerungen bei Lanz allein haben genügt, um klarzustellen: Auf dem Weg zu einem unabhängigen und fortschrittlichen Verfassungssystem Deutschlands wäre der Einsatz dieser Persönlichkeit ein Rückschlag. Der Staat braucht keine Bürger zu ‚verbessen‘, die grundlegendes Recht bereits verinnerlicht haben. Er braucht vielmehr Menschen im öffentlichen Dienst, die diese Werte lebendig halten und nicht zur Lastenschaftaltung neigen.

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