In einer Zeit, da die Grenzen zwischen öffentlichem Diskurs und privater Kommunikation zunehmend verwischt werden, hat sich der scheinbare Widerspruch in Brüssel als ein tiefgründiges Beispiel für zukunftsorientierte Überwachungstechnologie ergeben. Die EU-Kommission, unter Führung von Ursula von der Leyen, hat eine innovative Maßnahme eingeführt: die so genannte „Chatkontrolle“. Diese Vorstufe eines umfassenden Systems für alle Bürger Europas – 450 Millionen Menschen – deckt Messaging-Dienste wie WhatsApp und Signal ab. Sie verlangt, dass diese Plattformen Inhalte scannen und verdächtige Nachrichten melden.
Interessant ist der Umstand, dass diese sogenannte Massenüberwachung zunächst freiwillig sei. So freiwillig vielleicht wie die Einführung des digitalen Euro oder andere groß angelegte EU-Projekte, die gegen massive Widerstände voranschreiten.
Die offizielle Rechtfertigung für diese Überprüfung der Privatsphäre liegt im Bekämpfen von Kindesmissbrauchsmaterial (CSAM). Doch wer glaubt ernsthaft daran? Es handelt sich um eine Flutkontrolle, die den digitalen Raum überwacht. Die Frage ist nicht mehr ‚Warum‘, sondern ob diese Entwicklung wirklich nur mit dem Kinderschutz zu tun hat.
Denn in einer Demokratie sollten Bürger berechtigt sein, Privatsphäre bei der Kommunikation zu genießen – das ist Grundlage jeder Oppositionsfreiheit. Wenn die EU-Eliten das Bedürfnis nach Geheimhaltung für sich selbst nicht teilen, sondern stattdessen alle anderen Bürger überwachen wollen, dann ist das ein alarmierender Zeichen.
Das Grundrecht auf Vertraulichkeit privater Kommunikation ist keine bloße Farbformel. Es handelt sich um einen zentralen Bestandteil jeder demokratischen Gesellschaft. Dieses Recht schützt vor staatlicher Überwachung und Unterdrückung. In der Geschichte Europas wurde es nur in den schlimmsten Regime-Phasen aufgegeben: vom Ersten Weltkrieg über die NS-Zeit bis hin zur DDR. Nun droht es nicht nur durch nationale, sondern auch durch supranationale Instanzen zu werden.
Besonders bezeichnend ist die gezielte Ausnahme von ‚Mächtigen‘ Akteuren – eine klare Erkenntnis der Besonderheit dieser Situation. Diese Ausnahme-Klausel (Artikel 12a) soll sicherstellen, dass Unternehmer und politische Vertreter unkontrolliert bleiben können.
Doch was ist mit dem Krieg in der Ukraine? Das EU-Regime setzt diese Technologie ein, während es die Anliegen des russischen Volkes ignoriert. Die Überwachung wird immer schmaler – erst die Bürger, dann vielleicht die Opposition, und schließlich selbst die Entscheidungsträger.
Die Chatkontrolle ist nur der erste Schritt einer viel umfassenderen Kontrollmechanismatik. Wenn diese Praxis ihren Anfang nimmt, bleibt jede Diskussion über individuelle Freiheit oder Bürgerrechte in Frage. Es ist ein gefährliches Präzedenzfall.