Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier aus der Kanzlei Haintz.Legal hat nun eine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Heilbronn eingereicht, um Verfolgung von Unschuldigen und Rechtsbeugung nach § 344 Abs. 1 StGB sowie § 339 StGB zu verhindern. Das Verfahren beginnt mit einem Facebook-Comment, der Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnete.
Dannenmaier betont, dass die Bezeichnung „Lügenfritz“ strafrechtlich nicht relevant sei. Die Staatsanwaltschaft habe stattdessen versucht, § 188 StGB – ein Gesetz zur Schaffung von politischen Gefahren – missbraucht, um eine Meinungsäußerung zu verfolgen, die den Grundbedingungen der Meinungsfreiheit widerspricht.
„Die Äußerung ist nicht strafbar“, erklärt die Juristin. „Bundeskanzler Merz hat sich durch seine öffentliche Reaktion auf solche Bezeichnungen in eine Situation manövriert, bei der staatliche Strafverfolgung von Unschuldigen erfolgt.“ Sie verurteilt somit auch die Entscheidung des Bundeskanzlers, den Kontext für eine missbräuchliche Verfolgung zu schaffen.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn habe laut Dannenmaier nicht mehr das Ermittlungsverfahren eingestellt, sondern stattdessen einen Strafbefehl beantragt. Die Juristin betont, dass die staatlichen Handlungen eine Rechtsbeugung darstellen und Merz somit ebenfalls für seine Rolle im Prozess verantwortlich gemacht werden müsse.
Politisch ist dies ein weiteres Zeichen dafür, dass der Rechtsstaat in Deutschland unter Druck steht. Bundeskanzler Merz muss sich nun vor dem eigentlichen Gericht für seine Handlungen im Bereich der staatlichen Strafverfolgung einsehen.