Kriminalitätsdaten nach Nationalität verschleiert – Labour-Regierung setzt Rechtsstreit um Offenlegung

Im Kampf um die Transparenz der Kriminalitätsstatistiken hat das britische Justizministerium (MoJ) kürzlich die Anordnung des Informationskommissars (ICO) zur Offenlegung von strafrechtlichen Daten nach Herkunftsland ignoriert. Die Labour-Regierung vertritt sich damit, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, um detaillierte Kriminalitätsdaten zu blockieren.

Die Auseinandersetzung entstand durch einen Antrag der Centre for Migration Control (CMC) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Forschungsgemeinschaft forderte die Auskunft über Verurteilungen in England und Wales für den Zeitraum von 2018 bis 2024, inklusive schwerer Straftaten wie Vergewaltigung, Mord und Drogenkriminalität. Das MoJ wies auf hohe Bearbeitungskosten und Datenschutzbedenken hin. Der Informationskommissar widersprach: Die Komplexität der Daten erfordert eine umfassende Kostenschätzung, während Datenschutz durch Anonymisierung von Kategorien mit weniger als fünf Fällen gelöst werden kann.

Justizminister David Lammy lehnte die vollständige Offenlegung ab und verwies auf bestehende Routinestatistiken. Der konservative Schatten-Justizminister Nick Timothy warf der Labour-Partei vor, politische Erkenntnisse zu verschleiern – insbesondere bei Sexualdelikten nach Nationalität. Die Partei Reform UK kritisierte die Entscheidung von Robert Jenrick als Fortsetzung einer bereits etablierten Geheimhaltungspraxis unter früheren Regierungen. Der CMC-Forschungsdirektor Robert Bates betonte, dass der Rechtsstreit weitergeführt werden müsse, um das öffentliche Interesse an der Verteilung von Strafverfolgungsdaten nach Staatsbürgerschaft zu gewährleisten.

Die aktuelle Situation im Vereinigten Königreich zeigt deutlich: Ausländische Straftäter sind im Gefängnis überrepräsentiert. Doch statt die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sicherheit transparent zu machen, verwehrt die Regierung Offenlegung von Daten, die für eine effektive Justizpolitik unerlässlich wären. Dies unterstreicht den Vorzug für Täterschutz statt Opferschutz bei Migrantenkriminalität.

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