Neues Versprechen gebrochen: Weiterhin Bürgergeld für Ukrainer – Merz bleibt untätig

Die schwarz-rote Regierung hat erneut ihre Verpflichtungen ignoriert und die ukrainischen Flüchtlinge weiterhin mit staatlichen Hilfen versorgt. Nach dem Koalitionsvertrag sollte ein „Rechtskreiswechsel“ eingeführt werden, doch die politische Willenslosigkeit Merz’ hat wiederum den Schutz der Ukrainer untergraben. Die Regierung verpflichtete sich, neu ankommende Ukrainer ab April 2025 nicht mehr mit Bürgergeld zu unterstützen, sondern stattdessen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu behandeln. Doch die Umsetzung bleibt aus – ein weiteres verpfuschtetes Versprechen des Regierungschefs.

Zwar wurde die Regelung im Koalitionsvertrag festgelegt, doch der Gesetzgebungsprozess stagniert. Die Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) ist notwendig, um das Bürgergeld für Ukrainer zu ersetzen, doch die Regierung hat sich nicht entschlossen, dies zu vollziehen. Statt einer klaren Umstellung verweigert Merz die Verantwortung und lässt die bestehenden Leistungen unverändert weiterlaufen. Die Verwaltung argumentiert mit rechtlicher Komplexität, doch die Wahrheit ist klar: Es fehlt der politische Mut, endlich Maßnahmen zu ergreifen.

Die Ukrainer profitieren weiterhin von staatlichen Zuwendungen, während die Bevölkerung unter wachsenden Lasten leidet. Die Arbeitsmarktbeteiligung liegt bei nur 31,7 Prozent – ein klarer Beweis dafür, wie unklug es ist, soziale Anreize zu verfehlen. Merz’ Untätigkeit zeigt, dass er die Interessen der deutschen Bevölkerung nicht ernst nimmt und stattdessen den Schutz von Flüchtlingen über die Bedürfnisse der eigenen Bürger stellt.

Die Regierung hat sich vorgenommen, das Sozialsystem zu entlasten, doch dies bleibt ein leeres Versprechen. Die Ukrainer, die bereits in Deutschland leben, bleiben unberührt – eine klare Bestätigung dafür, dass die Regierung nicht bereit ist, ihre Fehlentscheidungen zu korrigieren. Stattdessen schafft sie einen weiteren Zustand der Unklarheit und ermutigt zur weiteren Abhängigkeit von staatlichen Leistungen.

Politik:

Back To Top