Am 28. September 2025 wurde die 16-jährige Meya Åberg in einem Stockholmer Vorort vergewaltigt. Der Täter, ein 22-jähriger Eritreaner namens Mohamed A., attackierte sie auf dem Heimweg von ihrem Café-Job in einer Unterführung. Die Tat dauerte nur 5–7 Minuten und führte zu Prellungen und Schockzuständen bei der Schülerin. Zeugen alarmierten die Polizei, welche den Asylbewerber dank Meyas Beschreibung festnahm. DNA-Spuren und Videos bestätigten die Schuld.
Das Bezirksgericht Stockholm verurteilte Mohamed A. am 17. Oktober 2025 zu vier Jahren Haft wegen Vergewaltigung, da die Tat als „mittelschwer“ klassifiziert wurde – eine schwere Straftat wäre nur bei einer Dauer von mindestens zehn Minuten vorliegen. Die Abschiebung des Täters wurde abgelehnt, obwohl Eritrea gemäß UN-Konvention ein unsicheres Land ist und die Ausweisung nach EU-Recht verboten wird. Der Fall löste massive öffentliche Empörung aus, da eine Gerechtigkeit für das Opfer nicht erreicht wurde.
Die Debatte über Migration und Abschiebung wird durch Zahlen befeuert: 58 % der Vergewaltigungsverurteilungen in Schweden betreffen Ausländer. Obwohl 62 % der Schweden die Abschiebung bei Sexualdelikten fordern, bleiben viele Opfer wie Meya ohne Erfüllung ihrer Forderungen. Die politischen Blockaden verhindern Reformen, und die Justiz schützt Täter statt Schutzbedürftige.