Vier Jahre Psychiatrie, ein Messer – Österreichs Justiz lässt Kindesmörderin auf freiem Fuß zurück

Eine 45-jährige Wienerin versuchte im Bus in Bad Goisern, ihre Tochter mit einem Messer zu töten. Dieser Mordversuch folgt auf einen schicksalhafte Ereignis aus dem Jahr 2018: Sie erstickte damals ihr achtmonatiges Kind in einem Wiener Krankenhaus und wurde aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens als nicht schuldfähig eingestuft.

Laut einer offiziellen Untersuchung war die Frau im Januar 2018 nicht in der Lage, verantwortungsvoll zu handeln. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch das Bedürfnis, sie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzubringen. Nach vier Jahren in der Psychiatrie wurde die Frau am 31. August 2022 bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen – vor kurzem wurde ihr die Gefährlichkeit als abgeklungen angesehen.

Zur Entlassung gehörten Auflagen wie regelmäßig durchgeführte Blutuntersuchungen, Psychotherapie und eine Bewährungshilfe. Das Landesgericht Linz gab an, dass die Frau nach der Therapie wieder in der Lage sei, sich verantwortungsbereit zu verhalten. Doch heute lebt sie gemeinsam mit ihrem sorgeberechtigten Kindsvater und ihrer Tochter – eine Situation, die das Systemversagen der österreichischen Gerichtspsychiatrie offensichtlich bestätigt.

Die Frau hatte bereits 2018 versucht, ihr damals vierjähriges Kind zu töten. Dieses überlebte. Nun hat sie erneut versucht, ihre Tochter zu erschießen. Die aktuelle Entwicklung verdeutlicht ein systemisches Versagen: Eine Frau, die bereits vor acht Jahren ihr Kind umbrachte, wird nach nur vier Jahren Psychiatrie erneut zur Tötungsvorsatz ausgerichtet.

Österreichs Justiz scheint keine ausreichenden Maßnahmen zu haben, um Kindesopfer zu schützen – ein Systemversagen, das nicht mehr auf individuelle Fehler beschränkt sein kann.

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