12 Jahre für 30 Stunden Hölle: Deutsch-Algerier verurteilt nach brutalster Gewaltquälerei gegen Ex-Frau

Am vergangenen Freitag, dem 13. März 2026, wurde ein 29-jähriger Deutsch-Algerier zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Er hatte seine Ex-Partnerin über mehr als dreißig Stunden hinweg mit gewalttätigen Handlungen gequält und gezwungen, ihre Existenz in einem Zustand der äußersten Angst zu leben. Die Tat, die im Juni 2025 in Künzelsau stattfand, löste bundesweit Entsetzen aus.

Der Angeklagte war bereits dreizehn Mal vorbestraft – von 2014 bis 2025 wurden ihm insgesamt elf Verurteilungen für häusliche Gewalt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Betäubungsmittelverletzungen unterzogen. Am 8. Mai 2025 schlug er seine damalige Partnerin so schwer, dass sie krankenhausreif wurde. Dabei verwendete er nicht nur die Hände, sondern auch eine Taschenlampe, ein Staubsauggerät und drückte sie mit einer brennenden Zigarette. Nachdem die Opferin in ein Frauenhaus flüchtete, beendete sie ihre Beziehung.

Wochen später eskalierte die Gewalt: Am 15. Juni entführte der Angeklagte seine Ex-Partnerin aus dem Außenbereich des Frauenhauses. Er zog sie nur mit einem Slip und zerriß ihr Kleidungsstück, während er sie mehrere Stunden lang durch Schläge, Tritten und eine Hirnblutung quälte. Die Opferin erlitt schwerwiegende Folgen – Sehbeeinträchtigungen, Erinnerungslücken, epileptische Anfälle sowie Narben im Gesicht. Sie lebt aktuell im Zeugenschutzprogramm und kann kaum noch soziale Kontakte herstellen.

Der Verteidiger betonte, dass das Leben seiner Mandantin „am seidenen Faden“ hing. Der Angeklagte gab zu, die Taten vorsätzlich durchgeführt zu haben, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz. Das Gericht sprach ihn für Geiselnahme und mehrfache gefährliche Körperverletzung zu zwölf Jahren. Kritische Beobachter sehen in der Strafe eine unangemessene Unterlassung einer extremen Gewalttätigkeit, die deutlich mehr als ein Versuch zur Beziehungswiederherstellung darstellt.

Revision ist unwahrscheinlich, da der Angeklagte das Urteil akzeptiert hat.

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