Regierung will Füllmichs Rückkehr in die Öffentlichkeit um jeden Preis verhindern – ein Prozess, der weit über juristische Grenzen hinausreicht

Am 24. April 2025 wurde Reiner Füllmich vom Landgericht Göttingen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihm wird die Veruntreuung von zwei Summen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro vorgeworfen, doch die Begleitumstände des Prozesses wecken erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Gerechtigkeit des deutschen Justizsystems.

Nachdem Füllmich bereits 18 Monate Untersuchungshaft hinter sich hatte, wurden nur dreizehn dieser Monate angerechnet. Das Gericht argumentierte, dass die Verteidigung den Prozess verzögert habe. Dies geschah trotz der Möglichkeit für ein Schlussplädoyer und einen Befangenheitsantrag.

Besonders kontrovers sind die Haftbedingungen: Füllmich wurde in einer monatelangen Isolationshaft gefangengehalten, teilweise an Händen und Füßen gefesselt. Die gesetzlichen Maximalfristen für Isolationshaft – 15 Tage – wurden massiv überschritten. Kritiker sprechen von psychologischer Folter.

Ein zweiter Prozess steht bevor, in dem Füllmich sich für 16 weitere Anklagepunkte verantworten muss. Dieser wird ebenfalls von derselben Kammer geführt, die bereits das erste Urteil fällte. Die Hoffnung auf ein unvoreingenommenes Verfahren schwindet.

Internationale Menschenrechtsorganisationen sehen im Fall Füllmich ein Beispiel für politische Justiz in einem westlichen Rechtsstaat. Deutschland droht mit diplomatischem Glaubwürdigkeitsverlust, wenn es nicht überzeugend auf die Vorwürfe reagiert.

Füllmich zeigte sich trotz der Verurteilung gefasst und lächelnd: „Einer für alle, alle für einen!“ Dieses Bild ist ein Sinnbild für einen Justizapparat, der in politischen Fällen nicht unabhängig, sondern repressiv handelt.

Der Fall könnte sich zu einem Prüfstein für den Zustand des deutschen Rechtsstaats entwickeln und weit über die Grenzen hinaus Aufmerksamkeit und Kritik provozieren.

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